FAQ
Fragen und Antworten
zu den Pflegeleistungen
Häufige Fragen zur Pflege zu Hause
Viele Menschen in Deutschland sind auf Pflege angewiesen. Die meisten von ihnen werden zuhause betreut. Was kann man tun? Wo findet man Hilfe? Welche Pflegeleistungen gibt es? Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Pflege zu Hause.
1. Welche Vorteile bietet die Pflege zu Hause?
In der ambulanten Pflege stehen die individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten der Patienten im Mittelpunkt. Der Alltag wird abhängig vom jeweiligen Leistungsbedarf möglichst individuell und flexibel gestaltet und die Förderung der Selbstständigkeit spielt eine wichtige Rolle. Ziel unserer Arbeit ist ein möglichst eigenständiges und angenehmes Leben im liebgewonnenen häuslichen Umfeld.
2. Wie oft pro Woche kommt der Pflegedienst nach Hause?
Wie oft und in welchem Rhythmus unsere Pflegekräfte zu den Pflegebedürftigen nach Hause kommen, hängt von den jeweiligen persönlichen Bedürfnissen ab und kann individuell vereinbart werden. Grundsätzlich ist unser Team von 6 bis 24 Uhr täglich für Sie da. In Notfällen erreichen Sie unseren Bereitschaftsdienst rund um die Uhr.
3. Wie erfolgt die Abrechnung der Behandlungspflege?
Unter die Behandlungspflege fallen alle Leistungen rund um die medizinische Versorgung von Pflegebedürftigen wie Blutzuckermessung, die Gabe von Medikamenten oder die Wundversorgung. Diese Leistungen werden vom behandelnden Arzt verordnet und durch die Krankenkasse genehmigt. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen nehmen wir dann direkt mit der Krankenkasse vor.
4. Welche Leistungen der ambulanten Pflege müssen privat getragen werden?
Natürlich können Sie monatlich auch zusätzliche Leistungen buchen, die nicht von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen werden. Gerne gehen wir beispielsweise mit den Patienten spazieren oder verbringen einfach etwas gemeinsame Zeit zu Hause – vielleicht mit einem Spiel oder dem Blättern in alten Fotoalben. Nehmen Sie diese zusätzliche Betreuungszeit oder auch Leistungen aus dem hauswirtschaftlichen Bereich in Anspruch, erhalten Sie selbstverständlich eine transparente Abrechnung.
5. Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen?
Dafür ist bei der zuständigen Pflegekasse eine Pflegebegutachtung beantragen. Nach Eingang des Antrags kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) zu Ihnen bzw. zu Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen nach Hause. Der Gutachter spricht dann eine Empfehlung aus, die finale Entscheidung über den Pflegegrad trifft allerdings die Pflegekasse. Einen Bescheid erhalten Sie in der Regel innerhalb von 25 Tagen ab Antragstellung.
6. Pflegebegutachtung – was erwartet Sie?
Der Gutachter möchte bei diesem Termin die Selbstständigkeit des Patienten evaluieren. Dafür bezieht er alle Informationen aus dem medizinischen und pflegerischen Bereich ein und spricht mit dem Pflegebedürftigen, dessen Angehörigen und dem ambulanten Pflegedienst. Dabei orientiert er sich an einem festgelegten Fragenkatalog. Insgesamt dauert das Gespräch etwa eine Stunde. Der Gutachter selbst gibt keine Empfehlungen zum Pflegegrad ab, sondern leitet alle Informationen lediglich an die Pflegekasse weiter.
Pielau 2, 56575 Weißenthurm
Pflegedienst St. Hildegard
02637 944 68 58
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